Anzeige eines Brauchtumsfeuers
Leistungsbeschreibung
Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) sind nur dann erlaubt, wenn sie eindeutig und zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen. Damit sind alle anderen Feuer, die nur den Zweck erfüllen, pflanzliche Abfälle aller Art zu entsorgen, grundsätzlich verboten, auch zu Ostern. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschluss bereits im Jahr 2004 entschieden.
Bei der geplanten Veranstaltung „Osterfeuer“ muss es sich um ein über Jahre hinweg gepflegtes altes Brauchtum handeln, das auch in der Bevölkerung fest verankert ist. Ein starkes Indiz dafür, dass mit dem Feuer ein derartiger spezifischer Zweck der Brauchtumspflege verbunden ist, wird sich unter den heutigen Gegebenheiten vor allem daraus ergeben, dass das Feuer von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist (dem Beschluss des OVG Münster entnommen).
In Sprockhövel liegt die Anzahl der durchgeführten Osterfeuer weit über dem Schnitt der anderen Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises. Das veranlasste die Aufsichtsbehörde der Stadt Sprockhövel im Jahr 2024 dazu, das Vorliegen der Voraussetzungen zur Durchführung eines Osterfeuers prüfen zu lassen. Im Jahr 2024 durften daher Osterfeuer in Sprockhövel ausschließlich stattfinden, wenn sie bereits in den Jahren 2018, 2019, 2022 und 2023 angezeigt und veranstaltet worden sind (die Jahre 2020 und 2021 wurden wegen der Corona-Pandemie ausgenommen). Damit wäre die Auflistung der erlaubten Osterfeuer aus dem Jahr 2024 weitestgehend abschließend für das Stadtgebiet Sprockhövel.
Alle anderen Osterfeuer sind damit höchstwahrscheinlich nicht durchführbar!
Die Verwaltung bittet die Veranstalter die dargelegten Voraussetzungen für ihr eigenes Osterfeuer zu prüfen und ggf. auf die Anzeige und das Abbrennen des Feuers zu verzichten. Sonderfälle wird die Ordnungsbehörde nach Darlegung des Sachverhaltes prüfen (Tel.-Nrn.: 02339 917-352, -354, -211, -234, -212). Die rechtlichen Vorgaben für die Durchführung von Brauchtumsfeuern können der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern auf dem Gebiet der Stadt Sprockhövel (gültig seit dem 01.06.2020) entnommen werden. Sollten Sie kein Osterfeuer durchführen können, nutzen Sie als Bürger der Stadt Sprockhövel die Möglichkeit, pflanzliche Abfälle aus Haus- und Kleingärten bei den Grünabfallsammlungen abzugeben. Näheres können Sie der gültigen Abfallfibel entnehmen bzw. telefonisch erfragen 02339 917-0.