Bedarfsanzeige des Betreuungsbedarfs einer Familie gegenüber dem Jugendamt

  • Leistungsbeschreibung

    Der §5 des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung (KiBiz) regelt die Bedarfsanzeige des Betreuungsbedarfs einer Familie gegenüber dem Jugendamt. Als Eltern haben Sie durch dieses Formular die Möglichkeit, der Stadt Sprockhövel gegenüber, den für Ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf anzuzeigen. Laut Gesetz hat dies spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme zu erfolgen.


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