Die Mitarbeiter*innen der Sachgebiete Planen und Umwelt sowie Bauen und Wohnen beraten die Bauherren und Architekten oder Architektinnen, wie sie ihre Vorhaben innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen realisieren können.
Zu allen Baurechtsfragen bauordnungsrechtlicher Art wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen des Sachgebietes Bauen und Wohnen und in allen Baurechtsfragen bauplanungsrechtlicher Art an die Mitarbeiter*innen des Sachgebietes Planen und Umwelt.