Baumschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Warum Baumschutz?
    Das Ziel der Baumschutzsatzung liegt im Erhalt einer angemessenen innerstädtischen Durchgrünung und damit in der Sicherung der positiven Wirkungen von Bäumen für das Stadtbild, das Stadtklima sowie den Arten- und Biotopschutz.

    Welche Bäume sind geschützt?
    In Sprockhövel schützt die Baumschutzsatzung Bäume, die einen Stammumfang von 80 cm und mehr haben (in 1 m über dem Boden gemessen).
    Mehrstämmige Bäume unterliegen der Baumschutzsatzung, sofern 1 Stamm einen Stammumfang von mindestens 30 cm hat und die Summe der Stammumfänge 80 cm oder mehr beträgt. Die Baumschutzsatzung gilt nicht für Obstbäume, jedoch für Wildkirschen, Esskastanien und Walnussbäume. Der Geltungsbereich der Baumschutzsatzung umfasst die im Zusammenhang bebauten Bereiche im Stadtgebiet sowie die Geltungsbereiche der Bebauungspläne.

    Antrag auf Entfernung oder Rückschnitt eines geschützten Baumes
    Ist die Fällung eines geschützten Baumes, z.B. wegen der Gefährdung der Verkehrssicherheit oder aufgrund einer Krankheit erforderlich, ist ein Fällantrag an die Stadt Sprockhövel zu richten. Genehmigungspflichtig sind auch Rückschnittmaßnahmen, die über den normalen Pflegeschnitt hinausgehen und den typischen Habitus des Baumes verändern.
    Bei geplanten Baumfällungen ist ein schriftlicher formloser Antrag oder eine E-Mail bei der Stadt Sprockhövel einzureichen. Ein Mitarbeiter der Stadt Sprockhövel überprüft vor Ort, ob der Fällungsgrund vorliegt bzw. der Grund die Baumveränderung rechtfertigt und die Genehmigung erteilt werden kann. 

    baumschutzsatzung-2016.pdfmerkblatt-baumschutz.pdf


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