Kataster - Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Leistungsbeschreibung
Auszüge erhalten Eigentümer und Personen mit berechtigtem Interesse (Notare, Architekten und Immobilienmakler). Die Beantragung können Sie schriftlich, persönlich bzw. mit Vollmacht und in Ausnahmefällen auch telefonisch vornehmen. Zuständig ist das Vermessungs- und Katasteramt beim Ennepe-Ruhr-Kreis.