Stadtplanung / Bauleitplanung

  • Leistungsbeschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Planungen werden die unterschiedlichen Nutzungen der Grundstücke im Stadtgebiet bestimmt. Hier sind unter anderem

    • Wohnbauflächen
    • Gemischte Bauflächen
    • Gewerbeflächen
    • Sonderbauflächen und
    • Flächen für die Landwirtschaft und Wald

    zu unterscheiden. Innerhalb des Planungsprozesses sind die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der gesellschaftlichen Gruppen sowie von Ökonomie und Ökologie im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung untereinander abzuwägen. Im einzelnen werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

    • Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplan, Bebauungsplänen und Satzungen (Abrundungs- und Gestaltungssatzungen)
    • Allgemeine Fragen der Stadtplanung wie Rahmenpläne / Planungskonzepte sowie Einzelvorhaben
    • Verkehrsplanung mit den Schwerpunkten Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete in Bebauungsplangebieten, Verkehrsberuhigung, Radverkehr sowie Mitwirkung bei Planungen des Landes (z.B. Umgehungsstraße L 70n)
    • Bauberatung / planungsrechtliche Auskünfte

    Interessierte Bürgerinnen und Bürger können Ablichtungen von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen einschließlich Begründung und vom gültigen Flächennutzungsplan einschließlich Erläuterungsbericht gegen Entgelt beim Sachgebiet Planen & Umwelt erhalten.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende