Einleitung von Abwasser

  • Leistungsbeschreibung

    Die Einleitung von Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen in die öffentliche Kanalisation ist genehmigungspflichtig.

    Nähere Informationen zu den Herkunftsbereichen und den Genehmigungsverfahren sind bei der Dienststelle der Kreisverwaltung (www.en-kreis.de) erhältlich.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende