Einleitung von Abwasser
Leistungsbeschreibung
Die Einleitung von Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen in die öffentliche Kanalisation ist genehmigungspflichtig.
Nähere Informationen zu den Herkunftsbereichen und den Genehmigungsverfahren sind bei der Dienststelle der Kreisverwaltung (www.en-kreis.de) erhältlich.