Straßenbaubeiträge

  • Leistungsbeschreibung

    Aufgrund einer Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetztes (KAG NRW) wurden nunmehr rückwirkend zum 01.01.2024 die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Es besteht somit ein landesweites Beitragserhebungsverbot für Straßenausbaumaßnahmen.


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