Straßenbaubeiträge
Leistungsbeschreibung
Aufgrund einer Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetztes (KAG NRW) wurden nunmehr rückwirkend zum 01.01.2024 die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Es besteht somit ein landesweites Beitragserhebungsverbot für Straßenausbaumaßnahmen.