Entwässerung

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage hat der Rat der Stadt Sprockhövel am 25.11.2019 eine Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel beschlossen. Die Bestimmungen dieser Satzung sind zu beachten.

    Es wird insbesondere auf die Verpflichtung des Anschlussnehmers hingewiesen, das angeschlossene Grundstück gegen Rückstau aus dem Kanal zu sichern (§ 13 Abs. 3 der Satzung).


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