Anmeldung

  • Leistungsbeschreibung

    Sie ziehen nach Sprockhövel? Herzlich Willkommen!

    Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, wer aus einer anderen Gemeinde kommend in eine Wohnung einzieht. Bitte achten Sie auf die Frist, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln.

    Bei Angehörigen einer Familie genügt es, wenn ein*e Meldepflichtige*r das Anmeldeformular unterschreibt. Kinder ab dem 18. Lebensjahr müssen sich persönlich anmelden, auch wenn sie noch zum Haushalt der Eltern gehören.

    Falls Sie nicht persönlich kommen können, ist es auch möglich, eine andere Person hiermit zu beauftragen. Bitte geben Sie dieser Person eine qualifizierte Vollmacht und alle erforderlichen Unterlagen (unter anderem Ihren Personalausweis/Reisepass und die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung) mit. Falls für Ihr Kind kein Dokument vorhanden ist, bringen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes mit.

    Persönliche Daten können unter bestimmten Voraussetzungen gesperrt werden. So können Sie zum Beispiel der Weitergabe Ihrer Daten an anfragende politische Parteien, Wähler*innengruppen, Religionsgesellschaften sowie der Presse oder Rundfunk im Rahmen der Alters- sowie Ehejubiläen widersprechen. Auskünfte an den Adresshandel sowie zum Zwecke der Werbung bedürfen Ihre Einwilligung.

    Bei einer Anmeldung ist zwingend die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen!

    Bei einem Umzug muss die Anschrift im KFZ-Schein geändert werden. Diese Änderung ist auch im Servicebüro möglich, wenn man innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises umgezogen ist. Ist dies nicht der Fall, ist das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm zuständig. Siehe auch www.en-kreis.de

    Kosten pro geänderten KFZ-Schein 12,80 Euro.