Beglaubigung

  • Leistungsbeschreibung

    Im Servicebüro können Dokumente, außer Personenstandsurkunden, beglaubigt werden. Bitte achten Sie darauf, dass jede Seite des Dokuments einzeln (mit freier Rückseite) kopiert ist und bringen Sie immer das zu der Kopie gehörende Originaldokument mit.

    Die Beglaubigung von Personalausweisen und Reisepässen ist grundsätzlich unzulässig. Kopien von deutschen Personalausweisen und Reisepässen können ausnahmsweise beglaubigt werden, wenn ihre Vorlage ausdrücklich verlangt wird. Bitte vergessen Sie nicht, das Anforderungsschreiben der Stelle mitzubringen, die die beglaubigte Kopie verlangt.

    Da bei ausländischen Dokumenten und Urkunden ein Kopier- beziehungsweise Beglaubigungsverbot vorliegen könnte, werden diese generell nicht durch das Servicebüro beglaubigt.

    Zur Beglaubigung Ihrer Personenstandsurkunden wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    - pro Beglaubigung je Seite 4,20 Euro

    - pro Beglaubigung ab 2. Seite 2,10 Euro (bei gleicher Vorlage)