Führungszeugnis

  • Leistungsbeschreibung

    Ein Führungszeugnis können Sie, allerdings ausschließlich persönlich, im Servicebüro beantragen.

    Das Bundeszentralregister ist ein in Bonn geführtes zentrales Strafregister, eingerichtet nach dem Bundeszentralregistergesetz vom 01.01.1972, heute gültig in der Fassung vom 28.01.1985.

    Im Bundeszentralregister werden alle in der Bundesrepublik Deutschland rechtskräftigen Haupt- und Nebenstrafen, Sicherungsmaßregeln und Schuldfeststellungen in Straf- und Jugendgerichtsverfahren (Strafregister) sowie alle Entmündigungen und die nach Landesrecht nicht nur einstweilig angeordneten Unterbringungen wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Rauschgift- oder Alkoholsucht eingetragen, außerdem u.a. durch Verwaltungsbehörden ausgesprochene bzw. angeordnete Ausweisungen und Abschiebungen von Ausländern, Verbot der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, Passversagungen u.a. Gerichtliche und behördliche Erziehungsmaßnahmen bei Jugendlichen werden im Erziehungsregister vermerkt.

    Alternativ kann das Führungszeugnis auch über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises auf der Seite des Bundesamtes für Justiz (BfJ) beantragt werden:
     www.fuehrungszeugnis.bund.de

    Kosten:

    13 Euro

    Notwendige Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Gegebenenfalls die Anschrift der Vorlagebehörde
    • Für ein erweitertes Führungszeugnis muss das Schreiben von der Stelle, die es benötigt, vorgelegt werden.