Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Leistungsbeschreibung
Damit Parkerleichterungen gewährt werden können, muss bei Ihnen eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung von mindestens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (sowie der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
- Schwerbehinderung mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung von mindestens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von mindestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
- Morbus-Crohn-Erkrankung oder Colitis-Ulcerosa-Erkrankung mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60.
- Schwerbehinderung mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.
Sofern sich aus Ihren Unterlagen (zum Beispiel Feststellungsbescheid) nicht ergibt, dass Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, wird die Straßenverkehrsbehörde das zuständige Versorgungsamt um eine Stellungnahme bitten (Wartezeit beträgt ungefähr 4 bis 6 Wochen).
Der orangefarbene Parkausweis ist hinter der Windschutzscheibe auszulegen. Die bundesweite Genehmigung gilt 5 Jahre.
Der Parkausweis berechtigt zum Parken an folgenden Stellen:
- im eingeschränkten Haltverbot
- im Zonenhaltverbot
- in Fußgängerzonen, in denen das Beladen und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken
- an Stellen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten
- auf Anwohnerparkplätzen
- in verkehrsberuhigten Bereichen
Der orangefarbene Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Hierzu benötigen Sie einen Parkausweis für Behindertenparkplätze.
Notwendige Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
- Nur bei Verlängerung zusätzlich der abgelaufene Parkausweis
Nur bei Antragstellung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten, eine Betreuerin oder einen Betreuer:
- Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass der oder des Bevollmächtigten, der Betreuerin oder des Betreuers (Original oder beidseitige Kopie)