Personalausweis (vorläufig)
Leistungsbeschreibung
Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Dieser Vorgang dauert in der Regel zwischen zwei bis drei Wochen. Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen erhalten Sie einen vorläufigen Ausweis. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen unmittelbar ausgestellt und ist höchstens drei Monate gültig.
Persönliche Vorsprache:
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich zum Servicebüro kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit uns aufzunehmen. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden und ein*e Erziehungsberechtigte*r muss anwesend sein. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Dies ist bei der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr nicht mehr erforderlich.
Gültigkeitsdauer:
Der vorläufige Personalausweis wird für drei Monate ausgestellt.Kosten:
10 Euro
Notwendige Unterlagen:
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist dieser Nachweis auch durch einen Führerschein.
- alter abgelaufener Personalausweis: Bei der Aushändigung des vorläufigen Personalausweises wird der bisherige abgelaufene Personalausweis eingezogen und vernichtet. Bringen Sie deshalb immer den alten Personalausweis mit.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles (nicht älter als ein Jahr) biometrietaugliches Passfoto. Bitte beachten Sie die speziellen Anforderungen an die Passfotos.
- Bei Kindern unter 16 Jahren muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer*in) vorliegen und ein*e Erziehungsberechtigte*r muss anwesend sein. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Besteht eine Vormundschaft, so ist die Vorlage einer Bestallungsurkunde erforderlich. Beides wird vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt. Für den Unterschriftenabgleich müssen die Ausweise der Personensorgeberechtigten im Original oder in Kopie vorgelegt werden.