Reisepass
Leistungsbeschreibung
Antragstellung:
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Servicebüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem oder einer schriftlich Bevollmächtigten, der bzw. die sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden und ein*e Erziehungsberechtigte*r muss anwesend sein. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden.
Gültigkeitsdauer:
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
Bearbeitungsdauer:
Die gesamte Bearbeitung dauert zurzeit 8 bis 10 Wochen. Wenn Sie einen Pass früher benötigen, kann Ihnen kurzfristig ein Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden, der 72 Stunden nach Beantragung erhältlich ist.
Kosten:
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren (32 Seiten Pass)
70 Euro für Personen über 24 Jahren (32 Seiten Pass)
59,50 Euro für Personen unter 24 Jahren (48 Seiten Pass)
92 Euro für Personen über 24 Jahren (48 Seiten Pass)
69,50 Euro für Personen unter 24 Jahren (Express Pass)
102 Euro für Personen über 24 Jahren (Express Pass)
Notwendige Unterlagen:
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Führerschein.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles (nicht älter als ein Jahr) biometrietaugliches Lichtbild
- Bei Kindern unter 18 Jahren muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer*in) vorliegen und ein*e Erziehungsberechtigte*r muss anwesend sein. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Besteht eine Vormundschaft, so ist die Vorlage einer Bestallungsurkunde erforderlich. Beides wird vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt. Für den Unterschriftenabgleich müssen die Ausweise der Personensorgeberechtigten im Original oder in Kopie vorgelegt werden.