Schwerbehindertenangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Die Versorgungsämter wurden Ende des Jahres 2007 aufgelöst. Zuständig sind seitdem die Kreise und kreisfreien Städte.
Für Sprockhövel ist dies die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises, siehe www.en-kreis.de
Anträge für die Ausstellung oder Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises erhalten sie allerdings auch im Servicebüro.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist zuständig für die Ausstellung von Ausweisen und Bescheinigungen nach dem Schwerbehindertenrecht. Die Anträge von Bürgerinnen und Bürgern, die eine Schwerbehinderung und deren Grad festgestellt haben möchten, werden vom Sachgebiet "Hilfe für Behinderte" bearbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihre Büros in der Nebenstelle der Kreisverwaltung in Witten, Schwanenmarkt 5-7, 58452 Witten.