Kampfmittelfunde / Luftbildauswertungen

  • Leistungsbeschreibung

    Kampfmittel aus dem zweiten Weltkrieg müssen durch den Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Arnsberg entsorgt werden.

    Meldungen sind umgehend an Polizei und/oder an das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung richten.

    Um Vorsicht wird gebeten. Keinesfalls selbst transportieren !!!


    Luftbildauswertungen

    Wer ein Grundstück bebauen möchte oder ein Vorhaben mit Bodeneingriffen plant, hat einen Antrag auf Luftbildauswertung bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu stellen. 

    Diese berät den Bauherrn, welche Unterlagen für einen solchen Antrag benötigt werden und leitet diesen an den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung -KBD- weiter. Eine direkte Beantragung der Luftbildauswertung beim KBD ist nicht möglich.

    Der Antrag kann nur im Zusammenhang mit Bauaktivitäten gestellt werden. Er ist nur dann zu stellen, sofern ein Bodeneingriff erfolgt. Dabei ist zwischen dem erheblichen (tiefer als 80 cm) und dem unerheblichen (bis 80 cm Tiefe) Bodeneingriff zu unterscheiden. Beim erheblichen Bodeneingriff ist immer ein Antrag auf Luftbildauswertung zu stellen. Im Fall des unerheblichen Bodeneingriffes kann auf den Antrag verzichtet werden, sofern sich das Grundstück nicht in einem Erdkampfgebiet des II. Weltkrieges befindet.
     
    Für eine rechtzeitige Bearbeitung empfiehlt sich eine Antragsstellung bereits vor bzw. während der Baugenehmigungsphase.
     
    Auf der Grundlage von ca. 230.000 alliierten Luftbildern aus den Jahren 1939-1945 sowie weiteren Unterlagen wird das Baugrundstück durch Mitarbeiter des KBD hinsichtlich einer möglichen Kampfmittelbelastung untersucht und es erfolgt eine Gefahreneinschätzung. Sofern eine mögliche Kampfmittelbelastung existiert, wird der Ordnungsbehörde eine Überprüfung des Baugrundstückes vor Ort, in der Regel mit geophysikalischen Verfahren, empfohlen. Ob der Bauherr diesen Empfehlungen nachkommen muss, entscheidet allein die örtliche Ordnungsbehörde.
     
    Hält die örtliche Ordnungsbehörde keine weiteren Maßnahmen für erforderlich, so endet mit dem Schritt der Luftbildauswertung das Verfahren der präventiven Kampfmittelbeseitigung für den Bauherrn. Weitere Informationen zum Thema Luftbildauswertung ist den FAQs zu Luftbildauswertungen zu entnehmen. Unter anderem finden Sie dort einen Beitrag, wie das Ergebnis der Luftbildauswertung zu interpretieren ist.


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Zuständige Mitarbeitende