Reisegewerbe

  • Leistungsbeschreibung

    Wer gewerbsmäßig außerhalb eines festen Ladenlokales Waren an- oder verkauft, Leistungen anbietet, oder aber Bestellungen dafür entgegennimmt, oder wer als Schausteller*in tätig ist, muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Zuständig für die Erteilung dieser Erlaubnis ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde bzw. bei juristischen Personen die für den Betriebssitz zuständige Gemeinde.

    Die Erteilung einer Reisegewerbekarte setzt die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers oder der Antragstellerin voraus.

    Im Falle der Verarbeitung oder des Verkaufs von Lebensmitteln müssen  die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Nähere Informationen:

    Ennepe-Ruhr-Kreis Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt:

    Hauptstr.92
    58332 Schwelm
    Tel. 02336-930
    E-Mail: vet.amt@en-kreis.de


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Zuständige Mitarbeitende