Schrottautos

  • Leistungsbeschreibung

    Nicht mehr zum Verkehr zugelassene KFZ dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nicht abgestellt werden. Nach Ermittlung des letzten Halters und der Einhaltung der gesetzlichen Fristen werden die Fahrzeuge durch die Ordnungsbehörde entfernt.

    Hinweise werden persönlich oder telefonisch entgegengenommen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende