Rattenbefall

  • Leistungsbeschreibung

    Anzeigen von Ratten- oder Schädlingsbefall nimmt die örtliche Ordnungsbehörde entgegen und fordert den oder die Grundstückseigentümer*in ggf. zur Durchführung einer Bekämpfungsmaßnahme auf.

    Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass der oder die Beschwerdeführer*in den oder die Grundstückseigentümer*in direkt anspricht und auf die mögliche Gefahr hinweist. Für die Bekämpfung von Ratten / Schädlingen ist der oder die jeweilige Grundstückseigentümer*in verantwortlich. 


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende