Umbettungen nach Bestattungsgesetz (BestG NRW)

  • Leistungsbeschreibung

    Wer eine Leiche oder deren Asche ausgraben und umbetten will, bedarf der Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde in deren Bezirk die Leiche oder deren Asche bestattet ist.
    Um eine Umbettung zu genehmigen, werden strenge Maßstäbe angesetzt. Es ist abzuwägen zwischen dem Gebot der Totenruhe und dem Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin an der Umbettung. 

    Einzureichen sind folgende Unterlagen:

    • Frei formulierter Antrag mit ausführlicher Begründung
    • Sterbeurkunde im Original
    • Nachweis des aufnehmenden Friedhofs, dass eine Umbettung möglich ist

    Es wird eine Gebühr fällig.


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