Veranstaltungen (Genehmigung)
Leistungsbeschreibung
Für die Durchführung von Veranstaltungen können unter Anderem folgende Genehmigungen erforderlich sein:
1. Für größere Veranstaltungen im Freien wie z.B. Stadtfest und Herbstfest („Großveranstaltungen“) ist der Antrag zur Durchführung größerer Veranstaltungen mit der ausgefüllten Veranstaltererklärung bei der Ordnungsbehörde rechtzeitig einzureichen (sollte dieser Antrag auszufüllen sein, entfallen die weiteren Anträge der Nummern 2, 3, 4 und 5). Der Antrag zur Durchführung größerer Veranstaltungen und die Veranstaltungserklärung finden Sie in der unten stehenden Link-Liste.
Der Begriff „Großveranstaltung“ ist kein rechtsverbindlicher Begriff. Eine Großveranstaltung liegt vor, wenn für die Veranstaltung ein erhöhtes Gefährdungspotenzial unabhängig von der Besucherzahl vorliegt. Sollte die Kommune zu der Entscheidung kommen, dass eine Veranstaltung über ein erhöhtes Gefährdungspotenzial verfügt, gilt der vom Innenministerium NRW geschriebene Orientierungsrahmen.
Sollte das Veranstaltungsgelände im Freien eingezäunt oder anderweitig abgeschlossen sein, wäre ein Bauantrag zwecks Genehmigung der Veranstaltung beim SG Bauen und Wohnen zu stellen (siehe Nr. 6).
Die Ordnungsbehörde weist zudem auf die diversen Merkblätter, die Checkliste, die Handkarte und die Veranstaltererklärung hin, die in der Link-Liste unten zu finden sind.
2. Festsetzung gemäß Gewerbeordnung für Messen, Ausstellungen, Volksfeste, Spezialmärkte oder Jahrmärkte -formloser Antrag-
3. Gestattung gemäß Gaststättengesetz für den Ausschank alkoholischer Getränke – Antrag unter nachfolgendem Link zu finden–
4. Erlaubnis zur Benutzung von Tongeräten gemäß Landesimmissionsschutzgesetz NRW – formloser Antrag –
5. Genehmigung von Feuerwerken – formloser Antrag –
6. Baugenehmigung gemäß Bauordnung NRW und Sonderbauverordnung NRW Teil 1 – förmlicher Antrag vom SG Bauen und Wohnen –
7. Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum – formloser Antrag –
Es können diverse Beschilderungen gemäß StVO notwendig sein, zum Beispiel bei Vollsperrungen einer Straße oder eines Parkplatzes, Herabsetzung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, Haltverbote oder ähnliches.Der Veranstalter hat die entsprechenden Anträge beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung zu stellen (bis auf Punkt 6, dieser wäre beim SG Bauen und Wohnen einzureichen).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Sicherheit und Ordnung beraten Sie in der Sache gerne vorab telefonisch unter 02339 917 212.