Veranstaltungen (Genehmigung)

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Durchführung von Veranstaltungen können unter Anderem folgende Genehmigungen erforderlich sein: 

    1. Festsetzung gemäß Gewerbeordnung für Messen, Ausstellungen, Volksfeste, Spezialmärkte oder Jahrmärkte

    2. Gestattung gemäß Gaststättengesetz für den Ausschank alkoholischer Getränke 

    3. Erlaubnis zur Benutzung von Tongeräten gemäß Landesimmissionsschutzgesetz NRW 

    4. Genehmigung von Feuerwerken 

    5. Baugenehmigung gemäß Bauordnung NRW und Sonderbauverordnung NRW Teil 1

    6. Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum 

    Der Veranstalter hat die entsprechenden Anträge beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung zu stellen (bis auf Punkt 5).


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende