Beistandschaft

  • Leistungsbeschreibung

    Beratung und Beistandschaft für Eltern

    Ob Eltern verheiratet, geschieden oder ledig sind - das Fachteam Beistandschaft im Jugendamt der Stadt Sprockhövel bietet Service für Familien bei Fragen rund um Vaterschaft und Unterhalt. Zum Beispiel:

    • Ein Vater will seine Vaterschaft nicht anerkennen.
    • Eine Patchwork-Familie möchte klären, wer wieviel Unterhalt an wen zahlen muss.
    • Ein Kind wechselt seinen Aufenthaltsort von der Mutter zum Vater. 
    • Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erhält keinen oder zu wenig Unterhalt.

    Darüber hinaus werden unverheiratete Eltern beraten, die das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind wahrnehmen möchten. Im Mittelpunkt stehen im Sinne der Familienförderung dabei immer die Interessen des Kindes.

    Eine Trennung oder Scheidung kann die Eltern emotional sehr aufwühlen. Damit finanzielle Konflikte nicht über das Kind ausgetragen werden, berät die Beistandschaft Alleinerziehende in der Auseinandersetzung über den Kindesunterhalt.

    Hinweis: Alle Beratungen und Beurkundungen sind kostenfrei

    Wer kann sich beraten lassen?

    • Werdende Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind.
    • Elternteile, bei denen das Kind lebt und die mehr als 50% des Erziehungsanteils leisten.
    • Junge Volljährige, die noch keine 21 Jahre alt sind.

    Für Beratungsgespräche und Einrichtung einer Beistandschaft ist eine vorherige Terminvereinbarung dringend notwendig.


    Ihre Ansprechpartnerinnen:

    Frau Katja De Col (A – L), E-Mail: beistandschaften@sprockhoevel.de, Tel. 02339 917-161

    (Montag – Freitag)


    Frau Tanja Kolek  (M – Z), E-Mail:  beistandschaften@sprockhoevel.de,  Tel. 02339 917-167

    (Dienstag – Freitag)