Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt die Finanzbuchhaltung den Steuerpflichtigen, dass sie ihren Steuerverpflichtungen im Stadtgebiet Sprockhövel nachgekommen sind.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist regelmäßig Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes (beispielsweise Maklererlaubnis, Gaststättenerlaubnis).
Im Hinblick auf das Steuergeheimnis darf die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nur den Steuerpflichtigen selbst, Dritten nur mit deren Zustimmung ausgestellt werden. Aus diesem Grund ist der Personalausweis und gegebenenfalls eine Vollmacht vorzulegen.