Antrag auf Sondernutzung

  • Leistungsbeschreibung

    – zum Beispiel Aufstellen von Containern, Baubuden oder Gerüsten, Lagerung von Baumaterial, Werbeanhänger, Verkaufsstände –

    Sondernutzung an öffentlichen Straßen

    Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Mit Plätzen sind beispielsweise auch Wendehammer und Parkplätze gemeint. 

    Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.
    Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrach hinaus ist Sondernutzung. Für diese Nutzung werden gegebenenfalls gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Sprockhövel vom 25.06.2021 Gebühren erhoben.

    Erlaubnisfreie Sondernutzungen sind zum Beispiel:

    • Sonnenschutzdächer oder Markisen ab 2,20 m Höhe und in einem Abstand von mind. 70 cm vom Hochbord des Gehweges
    • eine Werbeanlage an der Stätte der Leistung, die nicht mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragt
    • das Verteilen von Flugblättern, Infobroschüren ohne Nutzung fester Einrichtungen wie z.B. eines Tisches
    • Containeraufstellungen bis zu 24 Stunden in Höhe des eigenen Grundstückes auf öffentlichem Grund unter Einhaltung der vorgeschriebenen Restbreite und Beachtung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht

    Diese Sondernutzungen sind allerdings auch anzeigepflichtig unter Verwendung des städtischen Vordrucks.

    Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen sind zum Beispiel:

    • das Aufstellen von Containern, Bauzäunen, Baubuden oder Gerüsten
    • die Lagerung von Baumaterial und dergleichen
    • Werbefahrzeuge oder -anhänger
    • Warenauslagen, Werbereiter („Kundenstopper“)
    • zu gewerblichen Zwecken aufgestellte Tische und Stühle
    • Informationsstände, auch zur politischen Werbung, und sonstige Veranstaltungen
    • Verkaufsautomaten / Warenautomaten
    • Verkaufsstände
    • das Plakatieren im Stadtgebiet, auch Wahlplakate

    Der Antrag ist schriftlich spätestens 2 Wochen und frühestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung unter Verwendung eines städtischen Vordrucks zu stellen.

    Zu den Wahlen (EU-Parlament, Bundestag, Gemeinderat, Kreistag usw.) dürfen frühestens 6 Wochen vor dem Wahltag Plakate oder Dreieckständer im Stadtgebiet aufgehängt, beziehungsweise aufgestellt werden.

    Insgesamt dürfen in Sprockhövel circa 510 Wahlplakate aufgehängt werden. Bei einer Werbung mittels Dreieckständer wird dieser als ein Standort gewertet. Die Verteilung erfolgt durch die Ordnungsbehörde nach dem Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

    Sollten von Parteien die Standorte nicht in Anspruch genommen werden, sind diese nicht für andere Parteien zur Nutzung freigegeben. Einen Anspruch auf einen bestimmten Standort gibt es nicht.

    In Sprockhövel gibt es 18 zu vergebende öffentliche Standorte für die sogenannten Wesselmänner.


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