Gestattung (vorübergehende Schankerlaubnis)

  • Leistungsbeschreibung

    Wer vorübergehend aus einem besonderen Anlass alkoholische Getränke, zum Beispiel bei Straßenfesten, Umzügen, Märkten, Sportveranstaltungen und ähnliches ausschenken möchte,  benötigt  eine Gestattung gem. § 12 GastG (Gaststättengesetz). Da eine Gestattung nur für die Zeit einer bestimmten Veranstaltung, also für einen begrenzten Zeitraum, erteilt wird, ist sie an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft als die Erteilung einer dauerhaften Gaststättenerlaubnis.

    Dies gilt nur dann, wenn die betreffende Veranstaltung von jedermann oder von einem bestimmten Personenkreis besucht werden kann.

    Ob die hierbei erzielten Überschüsse mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden, ist dabei unerheblich.

    Findet die Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum statt, ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung zu beantragen.

    Unterlagen

    1. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    2. im besonderen Einzelfall: weitere Unterlagen zum Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit oder der Eignung von Räumen und Freiflächen für einen sicheren Gastronomiebetrieb (zum Beispiel polizeiliches Führungszeugnis, Baugenehmigung).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende