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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Adresse www.sprockhoevel.de veröffentlichten Website der Stadt Sprockhövel.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13.05.2024 erstellt und zuletzt am 13.05.2024 aktualisiert.

Allgemeines zur Bedienung der Internetseite

  • Textgröße verändern

    Sie können den Text mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) oder mit STRG und Bedienung des Mausrades (nach vorne rollen) vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und – bzw. STRG und Mausrad nach hinten rollen wird der Text wieder kleiner. 

  • Ohne Maus navigieren

    Sie können unser Menü nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tab-Taste bedienen. Jeder Klick der Tab-Taste führt Sie in der Navigation einen Schritt weiter. Wenn Sie die Seite erreichen, die Sie aufrufen möchten, drücken Sie Enter. Zum Scrollen nutzen Sie bitte die Pfeiltasten.

  • Brotkrumen-Navigation

    Neben dem Menü können Sie sich auch auf jeder Seite über die sogenannten "Breadcrumbs" (deutsch: Brotkrumen) orientieren. Sie finden diese Navigation über der Überschrift der jeweiligen Seite. Dort können Sie auch einfach zurück auf andere, übergeordnete Seiten springen

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten, z.B. interaktive Karten, vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen. 

  • Fehlende Alternativtexte / Untertitel

    Nicht alle Bilder und Grafiken haben einen Alternativtext bzw. Untertitel. Wir sind bemüht, noch fehlende Alternativen zu bereits veröffentlichten Inhalten nachzuarbeiten und bei neu einzustellenden Inhalten umgehend eine Alternative mit anzubieten. Hierbei handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess. Bei Bildelementen haben dabei informierende Inhalte Vorrang vor rein dekorativen Inhalten. Videodateien werden meist über die Plattform YouTube veröffentlicht, die automatisch generierte Untertitel anbietet.

  • Nicht ausreichende Kontraste

    Nicht an allen Stellen unseres Internetauftritts können wir einen ausreichenden Kontrast von Texten und Hintergründen anbieten. Dies bezieht sich hauptsächlich auf grafische Elemente.

  • Linktexte

    Wir bemühen uns, Linktexte möglichst aussagekräftig anzeigen zu lassen. Dies ist allerdings nicht immer möglich.

  • pdf-Dateien

    Unser Angebot an direkt ausfüllbaren pdf-Dateien (wie Antragsformulare und ähnliches) ist nicht vollständig barrierefrei. Beim Auswählen eines auszufüllenden Feldes ist nicht immer ein Alternativtext hinterlegt und die Bedienung über die Tab-Taste führt nicht immer in alle auszufüllenden Felder.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse presse@sprockhoevel.de. Dazu können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.

Bitte füllen Sie alle mit markierten Pflichtfelder aus.

Schlichtungsverfahren

Sollten auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Website www.sprockhoevel.de keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Ennepe-Ruhr-Kreis diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 BGG NRW zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden an ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de oder über den Link.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 855-3451.

Hier gibt es weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW.