PantherMedia 30752230

Kindertagesbetreuung

Layout 2

Kindertageseinrichtungen in Sprockhövel

Kindertageseinrichtungen sind Orte des spielerischen Lernens durch altersentsprechende Bildungsangebote, des „Spaß Habens“ aber auch manchmal des Austragens von Konflikten; die Orte, an denen Kinder einen Großteil ihres Alltags verbringen, an dem sie Erfolge feiern, aus Misserfolgen lernen und an diesen Erfahrungen wachsen. Die Kita-Zeit soll für alle Kinder eine überwiegend schöne und erlebnisreiche Zeit sein, in der sie sich zu starken und gefestigten Persönlichkeiten entwickeln können.

Im Kinderbildungsgesetz KiBiz-NRW heißt es: „Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und die Förderung seiner Persönlichkeit. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen ergänzt hier die Förderung in der Familie und steht damit in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses. Ziel ist es, jedes Kind individuell zu fördern“

Der trägerübergreifende Leitgedanke aller Kindertageseinrichtungen in Sprockhövel lautet: „Kinder sind die Zukunft unserer Stadt. Daher verstehen wir die Förderung, Betreuung und Bildung unserer Kinder als eine Investition in die Zukunft. Wir wollen den Kindern, die in Sprockhövel aufwachsen, einen hohen gesellschaftspolitischen Stellenwert einräumen und sie gemeinsam mit den Eltern auf ihrem Weg zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten begleiten, fördern und unterstützen.“

16 Kindertageseinrichtungen unterschiedlicher Trägerschaft und Größe sind im Stadtgebiet Sprockhövel vorhanden. Jede Kita hat ihr eigenes Profil. Eine Aufnahme ist in der Regel ab dem 2. Lebensjahr möglich, in einigen Einrichtungen sogar schon ab einem Alter von 4 Monaten. In sämtlichen Kitas kann – je nach individuellem Bedarf – aus einem Betreuungsumfang von 25, 35 oder 45 Wochenstunden gewählt werden. Der Stadt Sprockhövel ist sehr daran gelegen, möglichst alle benötigten Betreuungsbedarfe auch erfüllen zu können.

Die Anmeldungen können Eltern derzeit noch direkt in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen vornehmen. Im Laufe des Jahres 2025 stellt die Stadt Sprockhövel jedoch auf ein web-basiertes Anmeldeportal um. Die betroffenen Eltern werden zeitnah über diese Umstellung unterrichtet.

Eltern, die über Einkommen verfügen, müssen für die Kita-Betreuung Beiträge entrichten. Diese sind in ihrer Höhe gestaffelt und richten sich nach der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nachzulesen in der er jeweils aktuellen Fassung der „Satzung der Stadt Sprockhövel über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege“.


Kindertagespflege in Sprockhövel

Die Kindertagespflege bietet ein familiennahes Betreuungsangebot, das sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert. In der Regel werden Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren im Haushalt der Kindertagespflegeperson betreut. Dies ermöglicht eine Betreuung in einer familienähnlichen Atmosphäre mit einer kleinen Kindergruppe mit drei bis fünf Kindern, sowie einer festen Bezugsperson.

In Sprockhövel gibt es zusätzlich drei Großtagespflegestellen, in denen neun Kinder durch zwei Kindertagespflegepersonen betreut werden. Auch in dieser Betreuungsform ist jedes Kind einer Kindertagespflegeperson vertraglich fest zugeordnet. Eine Großtagespflege ist nicht zu verwechseln mit einem „kleinen Kindergarten“. Die individuelle, familiennahe Betreuung mit fester Bezugsperson wird somit gewährleistet.

Die Vorzüge der Kindertagespflege liegen vor allem in der individuellen Betreuung durch die kleine Gruppengröße. Somit wird den Kindern erleichtert, „untereinander Beziehungen aufzubauen und soziale Erfahrungen zu machen. Die intensive Betreuung und die enge Bindung zur Kindertagespflegeperson sind wichtige Grundlagen für frühkindliche Bildungs- und Entwicklungsprozesse.“

Die Kindertagespflegepersonen haben alle eine Grundqualifizierung mit den Qualifizierungsstandards nach §21 Absatz 1 Satz 2 KiBiz absolviert. Die Standards entsprechen dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) bzw. bei Tätigkeitsaufnahme nach dem 01.08.2022 dem QHB-Handbuch (§ 21 Abs. 2 Satz 2 KiBiz).

Der Betreuungsumfang im Rahmen der Kindertagespflege richtet sich nach dem Bedarf der Eltern. Die Kindertagespflegepersonen sind selbstständig tätig. Die Erziehungsberechtigten schließen mit ihnen einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag über die entsprechenden Stunden ab. Bei der Fachberatung Kindertagespflege können Sie einen Antrag auf Förderung der Kindertagespflege stellen. Dies bedeutet, dass die Stadt Sprockhövel der Kindertagespflegeperson die „laufende Geldleistung“ für die tatsächlich als Bedarf angemeldeten und beanspruchten Betreuungszeiten vergütet. Im Gegenzug wird von den Eltern ein Elternbeitrag nach der jeweils aktuellen Fassung der „Satzung der Stadt Sprockhövel über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege“ berechnet.

Die Vermittlung einer Kindertagespflegeperson findet über die Fachberatung Kindertagespflege statt. Die zuständigen Mitarbeiterinnen des Sachgebiets Kindertagesbetreuung stehen dazu gerne zur Verfügung.

Bei Interesse an einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson steht die zuständigen Fachberatung Kindertagespflege gerne zur Verfügung.

Wer bei der Vergabe der Plätze im Rahmen der Kindertagespflege oder der Kindertageseinrichtungen am Anfang des Jahres nicht berücksichtigt werden konnte oder unterjährig eine Betreuung benötigt, füllt bitte eine Bedarfsanzeige aus.