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Finanzen

Finanzmanagement

Die vielfältigen Aufgaben der Stadt Sprockhövel müssen geplant und finanziert werden. Der Fachbereich Finanzmanagement ist für die ordnungsgemäße Beschaffung, Verwendung und Verwaltung der finanziellen Mittel zuständig.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Bereichs gehören die Haushaltsplanung und – bewirtschaftung, die Erhebung der kommunalen Steuern, Gebühren und Abgaben sowie die Verwaltung Finanzbuchhaltung mit den notwendigen Vollstreckungsmaßnahmen.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung der Stadt Sprockhövel nimmt die buchhalterischen Aufgaben wahr. Sie kümmert sich um:

  • die Sicherstellung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln (Liquidität)
  • die vollständige Abwicklung aller Zahlungen der Stadt Sprockhövel
  • die Geschäftsbuchhaltung
  • die Durchführung von Mahnläufen bei offenen Forderungen
  • Vollstreckungsmaßnahmen, inklusive Niederschlagungen, Ratenzahlungen und Stundungen
  • die buchhalterische Abwicklung des Jahresabschlusses
  • die Bearbeitung von Insolvenzverfahren
  • die Anlagenbuchhaltung und Inventur

Abgaben und Steuern

Die Abteilung Steuern und Gebühren ist für die Festsetzung und Erhebung der kommunalen Steuern und der meisten Gebühren zuständig.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Steuerhebesätze der Stadt Sprockhövel. 

  • Gewerbesteuer 

    Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb im Inland. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.
    Die Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag. Die Besteuerungsgrundlagen werden vom zuständigen Finanzamt mit dem Gewerbesteuermessbescheid festgesetzt. Der Gewerbesteuermessbetrag wird zur Ermittlung der Gewerbesteuer mit dem Hebesatz multipliziert.

    JahrHebesatz
    2023490 Prozentpunkte
    2024490 Prozentpunkte
  • Grundsteuer

    Der Grundsteuer A unterliegen land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Alle übrigen Grundstücke unterliegen der Grundsteuer B. Die Grundsteuer richtet sich nach dem Einheitswert des Grundstückes. Der Einheitswert und der daraus berechnete Grundsteuermessbetrag werden vom zuständigen Finanzamt festgesetzt.

    Grundsteuer A

    Grundsteuer B

    Jahr

    Hebesatz

    Hebesatz

    2023

    250 Prozentpunkte

    730 Prozentpunkte

    2024

    250 Prozentpunkte

    730 Prozentpunkte

  • Hundesteuer

    Zur Anmeldung verpflichtet ist der Hundehalter. Hundehalter ist jeder, der einen Hund in seinen Haushalt oder Betrieb aufnimmt.

    Die Hundesteuer beträgt jährlich

    • 108,00 Euro wenn ein Hund gehalten wird
    • 168,00 Euro pro Hund, wenn zwei Hunde gehalten werden,
    • 192,00 Euro pro Hund, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden und
    • 900,00 Euro pro Hund, wenn ein gefährlicher Hund gehalten wird.

    Die Hundesteuer ist in vier gleichen Raten jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres zu zahlen. Bestimmte Hunderassen sind zusätzlich nach der Landeshundeverordnung anzumelden.

  • Vergnügungssteuer

    Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Sprockhövel veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen):

    1. Tanzveranstaltungen gewerblicher Art;
    2. Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art;
    3. Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern  – auch in Kabinen –;
    4. Sex- und Erotikmessen;
    5. Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;
    6. das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- , Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in 
      • Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
      • Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten. Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.
    7. die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen;
    8. das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt außerhalb der in Nr. 7 genannten Einrichtungen, zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen.
  • Abfallentsorgungsgebühren 

    Jeder Eigentümer und jede Eigentümerin eines im Stadtgebiet liegenden Grundstücks ist verpflichtet, sein beziehungsweise ihr Grundstück an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung anzuschließen (Anschlusszwang). Der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümerin eines Grundstücks und jede*r Abfallbesitzer*in auf einem an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücks (zum Beispiel Mieter*in, Pächter*in) ist verpflichtet, die auf dem Grundstück anfallenden Abfälle zur Beseitigung und Verwertung der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung zu überlassen (Benutzungszwang).

    Informationen zur Abfallentsorgung erhalten Sie in der Abteilung Planen und Umwelt.

    Der Bereich Steuern und Abgaben ist für die Erhebung der Gebühren zuständig.

    Die Jahresbenutzungsgebühr für den Restabfallbehälter (graue Tonne mit grauem Deckel) beträgt:

    • für den 60-l-Abfallbehälter 133,57 EUR
    • für den 120-l-Abfallbehälter 264,29 EUR
    • für den 240-l-Abfallbehälter 526,72 EUR
    • für den 1100-l-Abfallbehälter (1.1cbm Container) 2.414,02 EUR

    bei jeweils 14-tägiger Entleerung.

    Die Jahresbenutzungsgebühr für den Bio-Abfallbehälter (graue Tonne mit braunem Deckel) beträgt:

    • für den 60-l-Abfallbehälter 64,72 EUR
    • für den 120-l-Abfallbehälter 128,58 EUR
    • für den 240-l-Abfallbehälter 256,74 EUR

    bei jeweils 14-tägiger Entleerung.

    Die Jahresbenutzungsgebühr für den Saison-Abfallbehälter (graue Tonne mit grünem Deckel) beträgt:

    • für den 240-l-Abfallbehälter 171,16 EUR

    bei jeweils 14-tägiger Entleerung (von Mitte April bis Mitte November).

    Die Gebühr für einen Rest-Abfallsack beträgt pro Sack 4,00 EUR.

    Die Gebühr für die Entsorgung von

    • sperrigen Abfällen beträgt pro Stück 1,00 EUR
    • Kühl-, Gefrier- und Elektrogroßgeräten beträgt pro Gerät 1,00 EUR

    Die Gebühren werden mittels Gebührenmarken erhoben.

Kämmerei

Als Kämmerei bezeichnet man in einer öffentlichen Verwaltung den Aufgabenbereich, der für das Finanzwesen zuständig ist. Die Hauptaufgabe der Kämmerei ist der regelmäßig wiederkehrende Haushaltskreislauf. Zu diesem Kreislauf gehören die jährliche Haushaltsplanung für das folgende Jahr, die Haushaltsbewirtschaftung für das laufende Jahr und der Jahresabschluss für das vergangene Jahr.

Weitere Aufgaben der Kämmerei sind unter Anderem das Schulden- und Finanzierungsmanagement, Berichtswesen und Controlling, die Beteiligungsverwaltung und Verwaltung von Spenden und Sponsoring.

  • Haushaltsplan

    Der städtische Haushalt bildet die Grundlage des Handelns der Stadtverwaltung. Durch ihn wird festgelegt, wofür die Stadt Sprockhövel ihre Gelder ausgeben kann und muss. Er enthält alle im Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) zu erwartenden Erträge und Einzahlungen sowie alle geplanten Aufwendungen und Auszahlungen für die Erfüllung der städtischen Aufgaben. Beschlossen wird der Haushaltsplan durch den Rat - und damit durch die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger. 

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  • Jahresabschluss

    Die Stadt Sprockhövel hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss stellt dar, wie sich Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen im abgelaufenen Jahr tatsächlich entwickelt haben, stellt sie den Planansätzen gegenüber und ermöglicht so einen direkten Soll-Ist-Vergleich mit dem vor dem Haushaltsjahr aufgestellten Haushaltsplan.

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