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Kommunalwahlen 2025

Der Wahltermin für die Kommunalwahl ist der 14. September 2025. Mögliche Stichwahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten werden am 28. September 2025 durchgeführt.

Die Wahl von Stadt-/Gemeinderäten, Kreistagen und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten, als auch die Wahl von (Ober-)Bürgermeister*innen und Landrät*innen sowie die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr werden in Nordrhein-Westfalen zusammen an einem Tag für den gleichen Zeitraum gewählt. Ausnahmen davon ergeben sich dann, falls Hauptverwaltungsbeamt*innen vorzeitig aus dem Amt scheiden.

Bei der Wahl der kommunalen Vertretung – dem Gemeinde- beziehungsweise Stadtrat oder dem Kreistag – hat jede*r Wähler*in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein*e Wahlbezirksbewerber*in und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. Bei der Wahl der Bezirksvertretung in einer kreisfreien Stadt handelt es sich dagegen um eine reine Listenwahl, bei der jede*r Wähler*in ebenfalls nur eine Stimme hat. Letzteres gilt auch für die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr.

(Ober-)Bürgermeister*in beziehungsweise Landrätin oder Landrat werden durch Mehrheitswahl bestimmt. Auch hier besitzt jede*r Wähler*in eine Stimme. Soweit kein*e Bewerber*in im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl.


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