Kommunalwahlen 2025
Der Wahltermin für die Kommunalwahl ist der 14. September 2025. Mögliche Stichwahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten werden am 28. September 2025 durchgeführt.
Die Wahl von Stadt-/Gemeinderäten, Kreistagen und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten, als auch die Wahl von (Ober-)Bürgermeister*innen und Landrät*innen sowie die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr werden in Nordrhein-Westfalen zusammen an einem Tag für den gleichen Zeitraum gewählt. Ausnahmen davon ergeben sich dann, falls Hauptverwaltungsbeamt*innen vorzeitig aus dem Amt scheiden.
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung – dem Gemeinde- beziehungsweise Stadtrat oder dem Kreistag – hat jede*r Wähler*in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein*e Wahlbezirksbewerber*in und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. Bei der Wahl der Bezirksvertretung in einer kreisfreien Stadt handelt es sich dagegen um eine reine Listenwahl, bei der jede*r Wähler*in ebenfalls nur eine Stimme hat. Letzteres gilt auch für die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr.
(Ober-)Bürgermeister*in beziehungsweise Landrätin oder Landrat werden durch Mehrheitswahl bestimmt. Auch hier besitzt jede*r Wähler*in eine Stimme. Soweit kein*e Bewerber*in im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen in NRW sind:
- Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt beziehungsweise im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr ist wahlberechtigt, wer in einer der Mitgliedskörperschaften des Regionalverbands wahlberechtigt ist.
Wahlvorschläge für die Bürgermeister*innenwahl und die Wahl der Vertretung der Stadt Sprockhövel
Die Wahlvorschläge für die Bürgermeister*innenwahl und die Wahl der Vertretung der Stadt Sprockhövel sind spätestens bis zum 7. Juli 2025, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), bei dem Wahlleiter der Stadt Sprockhövel (Wahlbüro im Rathaus, Rathausplatz 4, 45549 Sprockhövel, 1. OG, Zimmer 1.23) einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Für weitere Rückfragen und Informationen sowie Anforderung entsprechender Unterlagen wenden Sie sich bitte an Frau Werner (Telefonnummer: 02339/917-301, E-Mail: wahlen@sprockhoevel.de)
Wahlbezirke
Das Stadtgebiet Sprockhövel ist durch Beschluss des Wahlausschusses vom 28. November 2024 in 16 Wahlbezirke eingeteilt.