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Wahlen

Bundestagswahl 2025

Der Wahltermin für die Wahl zum 21. Bundestag ist der 23. Februar 2025. Bei der Bundestagswahl darf wählen:

  • wer mindestens 18 Jahre alt ist und
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt 
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (im Bundesgebiet) wohnt und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
  • Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

    Es konnten bereits viele Wahlhelferinnen und -helfer gefunden werden. Erfreulicherweise sind auch viele neue wahlhelfende Personen hinzugekommen. Aktuell werden keine weiteren Helferinnen und Helfer benötigt. Wer sich am Wahltag als Ersatz zur Verfügung stellen möchte, kann sich über folgende Mailadresse beim Wahlbüro melden: wahlen@sprockhoevel.de

  • Wahllokale

    Insgesamt gibt es 16 Wahllokale in den Wahlbezirken in Sprockhövel. 

  • Wahlbenachrichtigung und Wählerverzeichnis

    Alle wahlberechtigten Personen, welche in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 1. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung ist eine amtliche Benachrichtigung über den künftigen Wahltermin. Der Wahlbenachrichtigung kann das entsprechende Wahllokal sowie die laufende Nummer im Wählerverzeichnis entnommen werden. Informationen zur Barrierefreiheit gibt es ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung.

    Personen, die bis zum 3. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben wahlberechtigt zu sein, können sich umgehend an das Wahlbüro der Stadt Sprockhövel unter folgender Telefonnummer wenden 02339 917-255.

    Personen, die am 23. Februar 2025 im Wahllokal wählen möchten, sollen die Wahlbenachrichtigung im Wahllokal vorlegen. Wer die Wahlbenachrichtigung verliert oder nicht dabei hat, muss zur Identifizierung den Personalausweis vorlegen.

    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann ein Wahlschein und die Übersendung der Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies ist auch über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung möglich.

  • Briefwahl

    Durch die vorgezogene Bundestagswahl verkürzen sich die Fristen für die Briefwahl. Voraussichtlich kann das Briefwahlbüro ab dem 6. Februar 2025 öffnen. Das Briefwahlbüro hat zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet und befindet sich im Rathaus, Raum U.14, Rathausplatz 4 in Sprockhövel. An dem Freitag vor der Wahl (21. Februar 2025) hat das Briefwahlbüro bis 15.00 Uhr geöffnet.

    Beantragung von Briefwahlunterlagen: Briefwahlunterlagen können bereits jetzt online hier beantragt werden. Diese Seite wird ebenfalls erreicht, wenn der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung gescannt wird.

    Alternativ können die Briefwahlunterlagen über den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail (wahlen@sprockhoevel.de) unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) beantragt werden. Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen für mehrere Personen, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

    Achtung: Der Versand der Briefwahlunterlagen kann erst nach Lieferung der Stimmzettel erfolgen. Die Stimmzettel werden voraussichtlich in der sechsten Kalenderwoche geliefert.

    Sobald das Briefwahlbüro geöffnet hat, können die Unterlagen auch dort beantragt werden oder das Wahlrecht direkt persönlich vor Ort im Rathaus ausgeübt werden. Aufgrund der verkürzten Fristen wird die Stimmabgabe vor Ort im Rathaus im Briefwahlbüro oder am Wahlsonntag im Wahllokal empfohlen. Sollte dies nicht möglich sein, müssen besonders die Postlaufzeiten beachtet werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr bei der Stadt Sprockhövel vorliegen. Andernfalls kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden. Wer den Wahlbrief per Post an die Stadt versenden möchte, sollte die Unterlagen spätestens am dritten Werktag vor der Wahl versenden. Der Wahlbrief kann auch jederzeit in den städtischen Briefkasten eingeworfen oder persönlich im Rathaus abgegeben werden.

    Hinweis: Ab dem 17. Februar 2025 werden durch das Wahlbüro keine Briefwahlunterlagen mehr per Post versendet. Die Unterlagen können nur noch vor Ort und zur Abholung beantragt werden.

  • Deutsche im Ausland

    Deutsche im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen an der Bundestagswahl teilnehmen. 


Pressemeldungen

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