Auf der Hauptstraße und auf der Mühlenstraße in Niedersprockhövel wird ab der nächsten Woche die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert. Zudem werden die Straßen für Fahrzeuge über 5,5 Tonnen gesperrt – ausgenommen sind Anlieferungen und der ÖPNV. Ziel ist es, den Durchgangsverkehr zu reduzieren und einen Geschäftsbereich mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen.
Die Hauptstraße ist die zentrale Einkaufs- und Aufenthaltsmeile in Niedersprockhövel. Durch den Neubau der Ortsumgehung L70n (Glückauf-Allee) verliert die Hauptstraße an Bedeutung für den Durchgangsverkehr. Dadurch soll die Hauptstraße von einer Landesstraße (L70) zur Gemeindestraße herabgestuft werden. Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW bestehen keine Bedenken auch vor der offiziellen Abstufung und Übernahme der Straßenbaulast der L70 (Hauptstraße) durch die Stadt, die reduzierte Geschwindigkeit sowie die Sperrung für den Schwerverkehr bereits jetzt umzusetzen.