Zeitungsrolle mit der Überschrift Pressemitteilung

Sicherheitshinweise für die anstehenden Osterfeuer 

Angesichts der aktuellen trockenen Wetterlage, die auch in den kommenden Tagen anhalten soll, möchte die Stadtverwaltung Sprockhövel alle Veranstalterinnen und Veranstalter von Osterfeuern auf die besonderen Sicherheitsvorkehrungen und Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern, gültig seit dem 1. Juni 2020, hinweisen.

Die derzeitige Trockenheit erhöht das Risiko von Bränden. Damit ist es unerlässlich, dass bei der Durchführung von Osterfeuer-Veranstaltungen höchste Vorsicht geboten ist, um die Sicherheit der Teilnehmenden, Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Umgebung zu gewährleisten. Durch die extreme Trockenheit entsteht das Problem, dass durch Funkenflug Stellen entzündet werden könnten, die weit entfernt vom eigentlichen Feuer liegen. Die dort entstehenden Brände können sich rasend schnell ausbreiten und auch nicht mehr mit einem Gartenschlauch bekämpft werden. Somit stellen sie eine konkrete Gefahr für Wohnbebauung und Waldflächen dar. Die jüngsten Beispiele aus Wetter Wengern von Montag und aus Breckerfeld von letzter Woche zeigen, dass diese Gefahr real und aktuell ist.

Wichtige Hinweise für Veranstalterinnen und Veranstalter:

  1. Sicherer Abstand: Es ist darauf zu achten, dass ein Osterfeuer in ausreichendem Abstand zu Gebäuden, Bäumen und anderen brennbaren Materialien aufgeschichtet und entzündet wird. Der Abstand zu Waldflächen und Naturschutzgebieten sollte 100 Meter betragen, zu öffentlichen Verkehrsflächen 50 Meter und zehn bis 100 Meter von Wohngebäuden je nach Volumen des Brennmaterials sowie 25 Meter von sonstigen baulichen Anlagen.
  2. Feuerwache: Es muss jederzeit eine ausreichende Zahl an Personen vor Ort sein, die das Feuer überwachen und im Notfall schnell eingreifen können.
  3. Löschmittel bereithalten: Löschmittel wie Wasser oder Feuerlöscher ist bereitzuhalten, um das Feuer schnell löschen zu können.
  4. Bei langanhaltender Trockenheit darf das Feuer nicht angezündet werden. Das bedeutet, dass bei Vorliegen des Wald- und Graslandfeuerindexes der Stufe 4 der Veranstalter das Brauchtumsfeuer nicht durchführen darf.
  5. Windverhältnisse berücksichtigen: Bei starkem Wind ist das Entzünden von Osterfeuern zu vermeiden, da Funkenflug und eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers drohen.
  6. Umschichtung des Holzhaufens, damit untergeschlüpfte Tiere vor dem Verbrennen geschützt werden.

Es dürfen nur möglichst trockene, unbehandelte Hölzer sowie Baum- und Strauchschnitte und sonstige Pflanzenreste verbrannt werden.

Die Stadtverwaltung bittet alle Veranstalterinnen und Veranstalter, sich an die genannten Sicherheitsmaßnahmen zu halten und die aktuellen Wetterbedingungen bei der Durchführung der Feuer zu berücksichtigen. Im Fall wie in Punkt 4 dargestellt, darf das Feuer keinesfalls angezündet werden. Der aktuelle Waldbrand-Gefahrenindex (WBI) ist unter auf der Webseite des Deutschen Wetterdienstes zu finden.

Die Verantwortung und Haftung für das Osterfeuer tragen die jeweiligen Veranstalter. Die Ordnungsbehörde wird vor Karsamstag die Abbrennorte auf Einhaltung der vorgeschriebenen Regeln kontrollieren.

Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat höchste Priorität. In Zeiten dieser extremen Trockenheit muss gemeinsam Verantwortung übernommen und darauf geachtet werden, dass bei Veranstaltungen wie den Osterfeuern keine unnötigen Gefahren entstehen. Gerät trotz allem das Feuer außer Kontrolle, ist sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.