Zeitungsrolle mit der Überschrift Pressemitteilung

Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“

Mehrere Gewerbetriebe an der Bochumer Straße haben ihre Nutzung im Plangebiet in den letzten Jahren aufgegeben. An die Verwaltung wurden Anfragen herangetragen, ein circa 6.500 m² großes Grundstück nicht mehr gewerblich, sondern zu Wohnzwecken zu nutzen. Die umliegende Bebauung zwischen der Bochumer Straße und der Straße „An der Pfannenschmiede“ wird sowohl gewerblich als auch zu Wohnzwecken genutzt. Die Darstellung als Gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan (FNP) soll die vorhandene Nutzungsmischung von Wohn- und gewerblicher Nutzung sichern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beurteilt sich derzeit gemäß § 34 BauGB (Im Zusammenhang bebaute Ortsteile). Die bauplanungsrechtliche Einstufung erfolgt als Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung. Eine Bebauung die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einpasst, wäre daher aus bauplanungsrechtlicher Sicht zulässig. Da die umgebende Bebauung überwiegend durch Wohnnutzungen geprägt ist kann eine zunehmende Inanspruchnahme der Fläche zu Wohnzwecken daher derzeit nicht beeinflusst werden.

Es ist aufgrund der regionalplanerischen Vorgaben schwierig, neue Gewerbegebiete in Sprockhövel auszuweisen. Insofern ist es wenig sinnvoll, die vorhandenen Gewerbestandorte zugunsten einer Wohnnutzung aufzugeben, da diese nur schwerlich an anderer Stelle ersetzt werden können. Um die Struktur des Mischgebietes zu erhalten und insbesondere eine geordnete langfristig erhaltende städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Somit bleibt der Standort auch weiterhin als Ansiedlungsfläche für nicht störende Gewerbebetriebe erhalten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ und dessen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit vom 10. Februar bis 14. März 2025 einschließlich, während der Dienststunden von montags bis freitags im Rathaus der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, 45549 Sprockhövel, im 2. Obergeschoss, Sachgebiet IV.1.1 Planen und Umwelt im Flurbereich, öffentlich aus. Eine vorherige Besuchsanmeldung ist nicht erforderlich. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Website der Stadt Sprockhövel abrufbar unter www.sprockhoevel.de/stadtplanung

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Anregungen und Bedenken können während der obengenannten Zeit der öffentlichen Auslegung schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (planen-umwelt@sprockhoevel.de) im Sachgebiet Planen und Umwelt, Zimmer Nummer 2.11, vorgebracht werden. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, Anregungen und Bedenken über ein Online-Beteiligungsportal vorzubringen. Nähere Informationen hierzu werden auf der Website der Stadt Sprockhövel bekanntgegeben.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich während der öffentlichen Auslegung über die Planung zu informieren und Anregungen oder Bedenken vorzubringen.