Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl ist inzwischen fast abgeschlossen.
Wer bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich ab Montag, den 3. Februar 2025 beim Wahlbüro der Stadt Sprockhövel unter der Telefonnummer 02339/917-255 erkundigen, ob ein Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt und in welchem Wahllokal gewählt werden soll.
Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können beim Wahlbüro im Rathaus Einspruch einlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können. Dies ist nur von Montag, 3. Februar bis Freitag, 7. Februar 2025 möglich. Bereits rund 4.250 Wahlberechtigte haben von der Briefwahl Gebrauch gemacht.
Die Anträge auf das Briefwahlverfahren mit Wahlschein können online über die Website der Stadt Sprockhövel gestellt werden. Sie sind jedoch auch schriftlich oder per E-Mail und durch persönliche Vorsprache im Briefwahlbüro ab dem 6. Februar 2025 im Rathaus, Raum U.14 möglich. Dort kann die Briefwahl direkt ausgeführt werden.
Bei schriftlicher Antragstellung und der Rücksendung der Wahlbriefe besteht die dringende Bitte, einen ausreichend großen Zeitpuffer für die postalische Zustellung zu beachten.