Die Hauptstraße in Niedersprockhövel bildet den Mittelpunkt des Zentralen Versorgungsbereiches Niedersprockhövel. Das Einzelhandelskonzeptes der Stadt Sprockhövel sieht vor, dass in diesem Bereich insbesondere zentrenrelevante Sortimente sowie nahversorgungsrelevante Sortimente angesiedelt werden sollen, um den Hauptgeschäftsbereich nachhaltig zu stärken. Gleichzeitig soll die vorhandene gemischte Gebietsstruktur mit Einzelhandel und Wohnen entlang der Hauptstraße erhalten werden. Charakteristisch für das Mischgebiet ist eine durchmischte Nutzung der Baukörper mit nicht wesentlich störenden gewerblichen Nutzungen in den Erdgeschossen und Wohnnutzungen in den oberen Geschossen. Dieser Nutzungstyp ist ohne Ausnahme beidseits der Hauptstraße vorzufinden und seit Entstehung des Hauptgeschäftsbereiches ortsbildprägend.
Durch die Festsetzung eines eingeschränkten Mischgebietes in der rechtskräftigen Satzung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ wird die städtebauliche Ziel-setzung, nämlich die Sicherung des Hauptgeschäftsbereiches sowie die Erhaltung der Wohnnutzung, gesichert. Daher sind in der ursprünglichen Satzung störende Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Sportwettcafés und -büros, Sexshops, Tankstellen und Gartenbaubetriebe ausgeschlossen. Die vorgenannten Festsetzungen werden in die 1. Änderung des Bebauungsplanes übernommen.
Bedingt durch den Strukturwandel im Einzelhandel sowie die jüngsten Auswirkungen der Corona-Pandemie zeichnen sich im Sprockhöveler Stadtgebiet zunehmend Umnutzungstendenzen gewerblich und gemischt genutzter Bereiche hin zu einer reinen Wohnnutzung ab. Durch derartige Tendenzen oder infolge der dadurch zu erwartenden Vorbildwirkung können erhebliche städtebauliche Spannungen ausgelöst und der Hauptgeschäftsbereich Niedersprockhövel in seiner Funktion als Zentraler Versorgungsbereich massiv geschädigt werden. Die städtebauliche Ordnung wäre dadurch nachhaltig gestört.
Um einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken, ist es beabsichtigt, ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 63 „Hauptstraße“ durchzuführen. Im Rahmen des Änderungsverfahrens soll die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für kleinteiligen Einzelhandel und Dienstleistungen gesichert und Wohnnutzung an dieser Stelle ausgeschlossen werden. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ und dessen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit vom
18.12.2023 bis 29.01.2024 einschließlich, während der Dienststunden von montags bis freitags im Rathaus der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, 45549 Sprockhövel, im 2. Obergeschoss, Sachgebiet IV.1.1 Planen und Umwelt im Flurbereich, öffentlich aus.
Zusätzlich sind die Unterlagen im abrufbar unter
sowie über das Online-Beteiligungsportal des Landes NRW:
https://beteiligung.nrw.de/portal/sprockhoevel/beteiligung/themen/1005052
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Anregungen und Bedenken können während der o.g. Zeit der öffentlichen Auslegung schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (planen-umwelt@sprockhoevel.de) im Sachgebiet Planen u. Umwelt, Zimmer Nr. 2.11, vorgebracht werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken über das Online-Beteiligungsportal vorzubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständige Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes im Internet unter https://cloud.sprockhoevel.de/s/2T4Cd3iSRrELYPa sowie durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in Haßlinghausen (Rathaus, Rathausplatz 4) und Niedersprockhövel (Ehemalige Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstraße 44) einsehbar ist.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich während der öffentlichen Auslegung über die Planung zu informieren und Anregungen oder Bedenken vorzubringen.