In den letzten Jahren wurden innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“ bzw. dessen 1. Änderung vermehrt Vorhaben an die Verwaltung herangetragen, dessen Ausführung zwar den heutigen Regeln der Technik entsprachen und sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in das Gebiet einfügten, jedoch in einigen Punkten nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhielten.
Die Bebauung innerhalb des Geltungsbereiches ist weitestgehend abgeschlossen, ein Teil der im Bebauungsplan vorgesehenen Grünfläche parallel zur Kirche wurde bereits einer Bebauung zugeführt. Da es sich bei dem Bebauungsplan um einen übergeleiteten Durchführungsplan aus dem Jahre 1969 handelt, dessen Festsetzungen sich noch nach der Baupolizeiverordnung richten, trifft der Bebauungsplan nicht mehr zeitgemäße Festsetzungen. Dies gilt insbesondere bei Dachneigung, Dachaufbauten und der Bebaubarkeit (Grundflächenzahl, Vollgeschossigkeitsberechnung). Insofern sind die Vorgaben des Bebauungsplanes überholt.
Eine positive Entwicklung des Gebietes wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes eher gehemmt als unterstützt. Daher ist es sinnvoll, den Bebauungsplan aufzuheben, da kein weiteres Planerfordernis mehr besteht. Mit dem Inkrafttreten der Aufhebung wären etwaige Bauvorhaben nach den Vorschriften des § 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ zu beurteilen.
Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“ und dessen 1. Änderung mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit vom 18.12.2023 bis 29.01.2024 einschließlich, während der Dienststunden von montags bis freitags im Rathaus der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, 45549 Sprockhövel, im 2. Obergeschoss, Sachgebiet IV.1.1 Planen und Umwelt im Flurbereich, öffentlich aus.
Eine vorherige Besuchsanmeldung ist nicht erforderlich.
Zusätzlich sind die Unterlagen im abrufbar unter:
sowie über das Online-Beteiligungsportal des Landes NRW:
https://beteiligung.nrw.de/portal/sprockhoevel/beteiligung/themen/1005050
Die Aufhebung der Bebauungspläne wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Anregungen und Bedenken können während der o.g. Zeit der öffentlichen Auslegung schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (planen-umwelt@sprockhoevel.de) im Sachgebiet Planen u. Umwelt, Zimmer Nr. 2.11, vorgebracht werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken über das Online-Beteiligungsportal vorzubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständige Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes im Internet unter https://cloud.sprockhoevel.de/s/ncxQcgFd5mDgjLx sowie durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in Haßlinghausen (Rathaus, Rathausplatz 4) und Niedersprockhövel (Ehemalige Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstraße 44) einsehbar ist
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich während der öffentlichen Auslegung über die Planung zu informieren und Anregungen oder Bedenken vorzubringen.