Zeitungsrolle mit der Überschrift Pressemitteilung

Erlaubte Osterfeuer 2024 werden regel-mäßig veröffentlicht

In diesem Jahr dürfen Osterfeuer in Sprockhövel ausschließlich stattfinden, wenn sie bereits in den Jahren 2018, 2019, 2022 und 2023 angezeigt und veranstaltet worden sind.

Grund dafür ist die hohe Anzahl der angezeigten Feuer in den vergangenen Jahren, die den Kreis als Aufsichtsbehörde dazu veranlasst hat, das Vorliegen der Voraussetzungen zum Abbrennen von Grünschnitt zu Ostern durch die Stadt Sprockhövel prüfen zu lassen.

Die Osterfeuer, die in diesem Jahr angezeigt wurden und auch erlaubt sind, werden regelmäßig auf der Internetseite der Stadt Sprockhövel aktualisiert. Sie sind unter www.stadt-sprockhoevel.de/formulare/ im Bereich „Sicherheit und Ordnung“ einsehbar.