Kleine Haus-Modelle stehen auf einem Grundriss

Denkmalschutz

Denkmalschutz

Die Geschichte der Menschheit hinterlässt seit vielen tausend Jahren Spuren, die unseren Lebensraum auch heute noch prägen.

Gerade Baudenkmäler und archäologische Stätten verkörpern dabei ein kulturelles Erbe von unersetzbarem Wert und tragen dazu bei, der Stadt Sprockhövel ihr unverwechselbares Profil zu geben. In Politik und Gesellschaft besteht ein grundlegender Konsens, dieses Erbe zu pflegen und für nachfolgende Generationen zu erhalten.

Um die Erhaltung des Kulturerbes im Interesse der gesamten Öffentlichkeit zu sichern, haben sich die Bundesländer zum Denkmalschutz auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) verpflichtet. Es umfasst alle gesetzlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen und Auflagen und fällt unter die Kulturhoheit der Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen gilt das „Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen“.

Zuständig sind die Denkmalschutzbehörden, die beraten, Genehmigungsverfahren prüfen und den Vollzug des Denkmalschutzes überwachen. Der Aufbau dieser Behörden sieht eine Dreiteilung in Oberste Denkmalbehörde (Landesministerium in Düsseldorf), Obere Denkmalbehörde (Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises) und Untere Denkmalbehörde (Stadt Sprockhövel) vor. Die Unteren und Oberen Behörden treffen ihre Entscheidungen im Benehmen mit dem zuständigen Landschaftsverband  (Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen).

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Sprockhövel berät in allen Fragen im Zusammenhang mit Denkmalschutz und Denkmalpflege. Insbesondere ist sie zuständig für Eintragungen in die Denkmalliste, denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren, ordnungsbehördliche Maßnahmen, für die Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gemäß Einkommenssteuergesetz sowie die Erteilung von Zuschüssen.


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