Gleichstellungsbeauftragte
Seit mehr als 75 Jahren ist die Gleichstellung von Frauen und Männern im Grundgesetz fest verankert: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Art. 3. Abs. 2)
Die Gleichstellungsbeauftragte ist für die Verwirklichung des Verfassungsauftrages, zur Durchsetzung der Gleichberechtigung und Beseitigung von Nachteilen auf Grund des Geschlechts auf kommunaler Ebene zuständig. Grundlage ihrer Arbeit ist das Landesgleichstellungsgesetz NRW.
Sie ist sowohl für verwaltungsinterne, als auch externe Angelegenheiten verantwortlich und Ansprechpartnerin der Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Bürger*innen Sprockhövels für gleichstellungsrelevante Themen.
Hierzu gehört die Frauenförderung, die Förderung der Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf, der Einsatz gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen, der Umgang mit Diskriminierungserfahrungen aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung und vieles mehr.
Die Gleichstellungsbeauftragte kann als Schnittstelle zwischen Bürger*innen und Beratungsstellen, beziehungsweise sozialen Einrichtungen fungieren, stellt Informationsmaterial zur Verfügung und leitet auf Wunsch an andere Institutionen weiter.
Die offene Bürger*innensprechstunde der Gleichstellungbeauftragten findet telefonisch mittwochs von 13.00 - 14.00 Uhr statt.