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Öffentlichkeitsbeteiligungen

Öffentlichkeitsbeteiligungen in Sprockhövel

Sprockhövel.Gemeinsam.Gestalten

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung in Sprockhövel.

Neben aktuellen Auskünften zu bevorstehenden, laufenden und abgeschlossenen Beteiligungsverfahren erhalten Sie hier alles Wissenswerte rund um das Thema Öffentlichkeitsbeteiligungen.

Laufende Beteiligungsverfahren

Abgeschlossene Beteiligungsverfahren


Neuigkeiten

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Häufig gestellte Fragen

  • Wer kann ein Thema vorschlagen?

    Vorschläge für Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren können von Bürgerinnen und Bürgern, zivilgesellschaftlichen Organisationen (Vereinen, Verbänden, Initiativen, etc.), von der Politik und von der Verwaltung eingereicht werden.

  • Welche Themen kann ich vorschlagen?

    Grundsätzlich kann (fast) jedes Thema vorgeschlagen und in einem Beteiligungsverfahren behandelt werden. Im Idealfall sollte ein Vorschlag möglichst konkret sein und sich auf ein klar umrissenes Thema, Problem, Projekt oder Vorhaben beziehen.

  • Wie kann ich ein Thema vorschlagen?

    Über das nachfolgende Formular können Vorschläge für Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren eingereicht werden.

    Keine Leistungen gefunden.
  • Was geschieht mit meinem Vorschlag?

    Alle eingereichten Vorschläge werden von der Verwaltung geprüft und nach positiver Bewertung (siehe Ausschlusskriterien) in eine Vorhabenliste aufgenommen. Sofern Vorschläge vorliegen, sind diese in der Vorhabenliste auf der städtischen Internetseite öffentlich einsehbar. Im nächsten Schritt fertigt die Verwaltung zu jedem eingegangenen Vorschlag eine Projektskizze an. 

    Die in die Vorhabenliste aufgenommenen Vorschläge werden von der Verwaltung zeitnah in geeignete Beteiligungsverfahren überführt und umgesetzt. Dabei werden die vorhandenen personellen und organisatorischen Kapazitäten innerhalb der Verwaltung berücksichtigt.

  • Gibt es Themen, die ausgeschlossen sind?

    Bei allen eingehenden Vorschlägen prüft die Verwaltung, ob bestimmte Ausschlusskriterien vorliegen. Ausgeschlossen sind Vorschläge, welche

    • die Selbstverwaltungsrechte der Kommune übersteigen oder außerhalb des Stadtgebietes oder nicht in der Verantwortlichkeit der Stadt Sprockhövel liegen,
    • gegen geltendes Recht verstoßen,
    • hetzerisch sind und/oder andere Menschen in irgendeiner Form stigmatisieren, ausgrenzen, beleidigen oder diskriminieren,
    • sich auf bereits feststehende politische Beschlüsse beziehen oder in früheren Beteiligungsverfahren behandelt worden sind,
    • den politischen Gremien zum Zeitpunkt der Eingabe bereits als Beratungsgegenstand zur Beschlussfassung vorliegen,
    • keinen Verhandlungs-, beziehungsweise Gestaltungsspielraum zulassen oder mit den zur Verfügung stehenden Mitteln grundsätzlich nicht umsetzbar sind.

    Wenn ein oder mehrere Ausschlussgründe erfüllt sind, kann die Verwaltung einen Vorschlag mit Begründung zurückweisen.

  • Was passiert mit abgelehnten Vorschlägen?

    Sofern Vorschläge vorliegen, die von der Verwaltung zurückgewiesen wurden, sind diese auf der städtischen Internetseite in Listenform und unter Angabe des Ausschlussgrundes öffentlich einsehbar. Die Vorhabenliste sowie die Übersicht abgelehnter Vorschläge werden dem zuständigen Fachausschuss regelmäßig zur Kenntnisnahme vorgelegt. Sollten Zweifel an der Angemessenheit einer Zurückweisung durch die Verwaltung bestehen, so kann der zuständige Fachausschuss eine nachträgliche Aufnahme des entsprechenden Vorschlages in die Vorhabenliste beschließen.

  • Wer entscheidet, ob mein Vorschlag umgesetzt wird?

    Wenn ein Vorschlag in die Vorhabenliste eingegangen ist, wird dieser automatisch von der Verwaltung weiterbearbeitet. Über den aktuellen Stand des Verfahrens gibt die Vorhabenliste Auskunft.

    Eine Ausnahme bilden Vorschläge, deren Umsetzung mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind. In diesen Fällen entscheidet der Rat der Stadt Sprockhövel, ob ein entsprechendes Beteiligungsverfahren durchgeführt wird.

  • Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens: Wo kann ich die Ergebnisse einsehen und was passiert damit?

    Die Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens werden über die städtische Internetseite veröffentlicht und als Empfehlung an die zuständigen Fachausschüsse, beziehungsweise den Rat weitergereicht.

  • Wie verbindlich sind die Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens?

    Die Ergebnisse von Beteiligungsverfahren haben für die Politik keinen bindenden, sondern lediglich einen empfehlenden Charakter.

    Beteiligungsverfahren sollen die Entscheidungsgrundlagen von Politik und Verwaltung verbessern und um die bürgerschaftliche Perspektive erweitern.

  • Wo finde ich Informationen zu bevorstehenden, laufenden und abgeschlossenen Beteiligungsverfahren?

    Die Stadt Sprockhövel informiert über ihre Internetseite kontinuierlich über alle bevorstehenden, laufenden und abgeschlossenen Beteiligungsverfahren.

  • An wen wende ich mich, wenn ich Fragen, Anmerkungen oder Wünsche zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung habe?

    Für Fragen, Anmerkungen oder Wünsche zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Stadt Sprockhövel eine zentrale Ansprechperson innerhalb der Verwaltung eingesetzt. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Beauftragte für Öffentlichkeitsbeteiligung.