Kleine Haus-Modelle stehen auf einem Grundriss

Stadtplanung und Stadtentwicklung

Stadtplanung und Stadtentwicklung

In einer Gemeinde gibt es die unterschiedlichsten Nutzungsansprüche: Von Wohnen und Gewerbe über Bildungs- und Freizeitstätten bis hin zu Grünflächen. Die Erhaltung und Weiterentwicklung der Innenstädte und die Nahversorgung in den Ortsteilen sowie die Wahrung der Umweltbelange sind zentrale Aspekte, die dabei in der kommunalen Planung in Übereinstimmung gebracht werden müssen.

Zur Erreichung dieser Ziele bedient sich die Stadtplanung sowohl der formellen Instrumente der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung, als auch informeller Instrumente aus dem Bereich der Stadtentwicklung. 

  • Flächennutzungsplan

    Der Flächennutzungsplan (FNP), als vorbereitender Bauleitplan, stellt in Deutschland die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Er zeigt auf, wie die unterschiedlichen Bereiche eines Gebietes verwendet werden sollen, indem er Nutzungskategorien wie Wohngebiete, Gewerbegebiete, Freizeit- und Grünflächen sowie Verkehrsinfrastruktur definiert.

    Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber der Bürgerschaft entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindende Vorgaben enthält. Der Flächennutzungsplan ist zudem auf die Belange der Regional- und Landesplanung abgestimmt.

    Der aktuell gültige Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet Sprockhövels wurde am 12.09.1998 mit der öffentlichen Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg rechtskräftig. Des Weiteren bestehen rechtskräftige Änderungen des Flächennutzungsplanes.

  • Bebauungspläne

    Der Bebauungsplan setzt als sogenannter „verbindlicher Bauleitplan“, die bauliche Nutzung einzelner Gebiete fest. Die durch den Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen sind rechtsverbindlich und definieren das Baurecht der jeweiligen Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches.

    Ein Bebauungsplan kann aufgestellt, geändert, ergänzt und aufgehoben werden. Die Stadt führt als Planungsträgerin die vorgenannten Verfahren auch für andere städtebauliche Satzungen in eigener Verantwortung durch. Es liegt im Ermessen der Stadt, ob und wann sie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für notwendig erachtet (Planerfordernis). Bebauungspläne werden vom Rat als Satzungen beschlossen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung erlangt ein Bebauungsplan die Rechtsgültigkeit.

    Zudem kann die Gemeinde zur Sicherung der Ziele und Zwecke der Bauleitplanung eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Geltungsbereich eines in Aufstellung/Änderung befindlichen Bebauungsplanes erlassen.

    Rechtskräftige Bebauungspläne (Karte)

  • Ortsgestaltungssatzungen

    Ortsgestaltungssatzungen werden von der Gemeinde für ein bestimmtes Gebiet erlassen und beinhalten spezifische Regelungen, um die äußere Erscheinung von Gebäuden und städtebaulichen Anlagen zu steuern. Ziel dieser Satzungen ist es, ein einheitliches und ästhetisch ansprechendes Stadtbild zu schaffen und den Charakter eines Stadtteils oder Quartiers zu bewahren. Sie legen Vorschriften zu Aspekten wie Fassadengestaltung, Materialien, Farben, Fensterformen und Dachaufbauten fest. Durch diese Regelungen soll sichergestellt werden, dass Neubauten und Renovierungen harmonisch in das bestehende Umfeld integriert werden. 

  • Stadtentwicklung

    Einen wesentlichen Aspekt der Stadtplanung bildet die Stadtentwicklung. Hier werden Maßnahmen und Konzepte erarbeitet, um die Stadt attraktiv und lebenswert zu gestalten. Begleitet von sich ständig verändernden Lebensgewohnheiten der Menschen, ist es Aufgabe der Stadtentwicklung diese Entwicklungen in die gebaute Umwelt eines Ortes einfließen zu lassen. Dabei spielen alle 3 Säulen der nachhaltigen Entwicklung eine wesentliche Rolle, um einen Ort resilient und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

    Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEKs) dienen dabei als wesentliches informelles Planungsinstrument und bilden Leitlinien der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung verschiedener Teilbereiche der Stadt.


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